Was kostet Ihr Firmenwagen?

Grundsätzlich gilt: Wenn Sie Ihren Firmenwagen privat nutzen wollen, können Sie sich für die 1-Prozent-Regel oder das Führen eines Fahrtenbuchs entscheiden. Wird der Firmenwagen überwiegend privat genutzt – also zu mehr als 50 Prozent –, ist das Führen eines Fahrtenbuchs zwingend. Unser Firmenwagenrechner berechnet den zu entrichtenden Nettoprivatanteil. Der Anteil lässt Sie für das laufende Jahr sowie rückwirkend für die letzten beiden Jahre berechnen.
 

Geldwerter Vorteil auch ohne tatsächliche private Nutzung

Unabhängig davon, ob Sie Ihren Firmenwagen auch tatsächlich privat nutzen, sind bereits für die Bereitstellung unter Umständen Steuern fällig, nämlich für den Fall, dass die private Nutzung im Arbeitsvertrag erlaubt wird. In diesem Fall gilt der Firmenwagen als geldwerter Vorteil – und dafür sind Steuern und Sozialabgaben fällig. Dieser geldwerte Vorteil wird zum Bruttolohn hinzugerechnet und anschließend vom Netto-Betrag abgezogen. Wie sich dies auf Ihr Gehalt auswirkt, verrät Ihnen der Firmenwagenrechner für Arbeitnehmer.

Die Führung eines Fahrtenbuches ist seit 2006 Pflicht bei überwiegend privater Nutzung. Wird der Dienstwagen vor allem geschäftlich genutzt, lässt sich kaum eine pauschale Aussage darüber treffen, welche Methode günstiger ist. Der Grund hierfür sind mehrere Faktoren, die vom Fahrzeug und deren Nutzung abhängig sind:

  • Kraftstoffverbrauch
  • Wiederbeschaffungskosten
  • Inspektionskosten
  • Anteil des privaten Gebrauchs

Tipp: Unser Firmenwagenrechner ermöglicht es Ihnen ebenfalls, die Steuerbelastung bei privater Nutzung zwischen den beiden Berechnungsmethoden zu vergleichen und auf dessen Grundlage zu entscheiden, welche Berechnungsmethode sich günstiger für Sie auswirkt.
 

Die Berechnungsmethoden im Überblick

Die 1-Prozent-Regelung im Firmenwagenrechner (Pauschalwertmethode)

Die 1-Prozent-Regelung wird in §§ 6 und 8 des Einkommensteuergesetzes (EStG) beschrieben:

Die private Nutzung eines Kraftfahrzeugs, das zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird, ist für jeden Kalendermonat mit 1 Prozent des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung einschließlich Umsatzsteuer anzusetzen.

Der geldwerte Vorteil wird bei der 1-Prozent-Regelung anhand von Pauschalen ermittelt. Deren Höhe hängt vom Bruttolistenpreis des Wagens ab, also dem Anschaffungspreis des Fahrzeugs mit allem Zubehör plus Mehrwertsteuer, aber ohne Händlerrabatte. Für die private Nutzung wird monatlich 1 Prozent dieses Bruttolistenpreises veranschlagt.

Hinzu kommen 0,03 Prozent für den einfachen Weg zur Arbeitsstätte. Im Regelfall werden die 0,03 Prozent ebenfalls pauschal berechnet. Sie können sich für Außendienstmitarbeiter jedoch auch nachteilig auswirken – alternativ geben sie eine monatliche Erklärung ab, an welchen Tagen der Dienstwagen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt wurde. Die Erklärung wird dem Lohnkonto hinzugefügt oder bei der Steuererklärung eingereicht.
 

Die Fahrtenbuch-Methode

Die Fahrtenbuch-Methode ist aufwendiger, aber genauer. Der Fahrer trägt jede betriebliche Fahrt mit Datum sowie Anfangs- und Endkilometerstand ein. Auch der Zweck der Fahrt und die aufgesuchten Personen oder Einrichtungen müssen vermerkt werden. Wer ein Fahrtenbuch führt, kann gegen die Kosten für betrieblich gefahrene Kilometer alle Aufwendungen für das Fahrzeug gegenrechnen, nämlich

  • Treibstoffkosten
  • Kfz-Versicherung
  • alle Inspektionen, Reifenwechsel und Reparaturen
  • die jährlichen Abschreibungen linear über sechs Jahre auf den Anschaffungspreis

Der Anschaffungspreis bei der Fahrtenbuchmethode ist der tatsächliche Preis, selbst wenn er aufgrund von Rabatten oder bei Gebrauchtwagen günstiger ist als der Bruttolistenpreis.

Tipp: Sie können Ihr Fahrtenbuch auch digital führen. In den jeweiligen App-Stores gibt es diverse Apps, die das Mitführen eines Heftes überflüssig machen.
 

Die Vorteile im Vergleich

Die 1-Prozent-Methode liefert von Anfang an eine genaue Auskunft über die steuerliche Belastung durch einen privat genutzten Firmenwagen. Die Fahrtenbuchmethode kann große Vorteile bringen, wenn es sich um ein in Anschaffung und Unterhalt teures Fahrzeug handelt. Zudem gilt: Je mehr berufliche Fahrten Sie tätigen, desto eher lohnt es sich, ein Fahrtenbuch zu führen. Je mehr Privatnutzung, desto besser ist die 1-Prozent-Variante. Durch die Digitalisierung ist das Führen eines Fahrtenbuches via App unkompliziert und einfach. Das Fahrtenprotokoll kann aus der App heraus direkt ausgedruckt oder per E-Mail versendet werden. Wenigfahrer, und damit alle, die an weniger als 15 Tagen im Monat oder 180 Tagen im Jahr vom Wohnort zur Arbeit fahren, können den geldwerten Vorteil zudem mit 0,02 Prozent ansetzen.
 

Der Firmenwagen: ein lukratives Goodie?

Ob ein Dienstwagen sich für Sie wirklich lohnt, hängt von verschiedenen Faktoren ab: vom Wert des Wagens, den tatsächlich getätigten Fahrten und dem Anteil der privaten und dienstlichen Fahrten. In der Regel ist ein Dienstwagen lukrativ, schon weil in vielen Fällen der Privatwagen ersetzt werden kann und Kosten für Versicherungen und Kfz-Steuer in der Regel vom Arbeitgeber übernommen werden. Welche Vorteile ein Dienstwagen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber außerdem hat, lesen Sie auch hier.

  • Die 1-Prozent-Regelung ist für häufige Privatfahrten günstiger.
  • Wer überwiegend geschäftlich unterwegs ist, kommt mit einem Fahrtenbuch besser weg.
  • Die tatsächlichen Kosten hängen unter anderem vom persönlichen Steuersatz ab und können mit dem Firmenwagenrechner ermittelt werden.