Auch die Höhe Ihrer Steuerlast und Sozialabgaben, wie die auf Ihr Gehalt anfallenden Kranken- oder Rentenversicherungsbeiträge, finden Sie mit dem Gehaltsrechner heraus. Eine weitere Besonderheit ist die Ermittlung Ihrer Gehaltsentwicklung über mehrere Jahre. Stellen Sie einfach fest, wie sich Ihr Gehalt und Ihre monatlichen Abzüge in den letzten Jahren entwickelt haben.
 

So einfach ist die Berechnung Ihres Gehalts

Nehmen Sie Ihre grundsätzlichen Eingaben auf der linken Seite des Gehaltsrechners vor, bietet Ihnen der Rechner die Möglichkeit, verschiedene Konstellationen auszurechnen. Beispielsweise können Ehepaare ihre monatliche Steuerlast in Abhängigkeit von der gewählten Steuerklasse ermitteln und vergleichen. Sie sehen, wie hoch die Kirchensteuer ausfällt und welche persönliche Belastung der Solidaritätszuschlag für Sie bedeutet.


Nettogehalt ausrechnen? So einfach funktioniert der Gehaltsrechner

Um Ihr Gehalt zu berechnen sowie die Abzüge zu ermitteln, reichen wenige Angaben aus. Wählen Sie zunächst in der rechten, grau unterlegten Spalte, welche Berechnung Sie vornehmen möchten und um welches Jahr es sich handelt. Klicken Sie dazu einfach das Jahr an und eines der Felder

  • Brutto zu Netto oder
  • Netto zu Brutto

In der linken Spalte haben Sie die Wahl zwischen der Ermittlung Ihres Monats- oder Jahresgehalts. In das Feld für den Monatslohn geben Sie den Netto- oder Bruttolohn ein. Ihre Steuerklasse ist ebenfalls relevant für die Höhe Ihrer Abzüge. Weitere Einflussfaktoren sind:

  1. Ihr Geburtsjahr
  2. Bundesland Ihres Wohnorts
  3. Angabe zu Kindern
  4. Steuerfreibeträge
  5. Kinderfreibeträge
  6. Verpflichtung zur Kirchensteuer
  7. Angaben über die Art der Kranken- und Rentenversicherung
     

Wofür gibt es Freibeträge? Gehalt berechnen

Monatliche Steuerfreibeträge erhöhen Ihr Monatsnettogehalt. Diese erhalten Sie beispielsweise für regelmäßige hohe Fahrt- und Reisekosten, einen ständigen Zweitwohnsitz am Arbeitsort und andere dauerhafte Belastungen. Die Freibeträge lassen Sie in Ihre elektronische Lohnsteuerkarte eintragen. Dazu ist ein Antrag auf Lohnsteuerermäßigung beim zuständigen Finanzamt notwendig.

Haben Sie Kinder, kann ein Anspruch auf Kindergeld oder auf einen Kinderfreibetrag bestehen. Das Finanzamt ermittelt im Rahmen der Steuererklärung automatisch, welche Form für Sie die günstigere ist.
 

Gehalt berechnen – welche Abzüge verringern das Bruttogehalt?

Wenn Sie Ihr Gehalt berechnen, stellen Sie fest, dass sich Ihr Bruttogehalt durch Abzüge deutlich reduziert. Bei einem Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen im Rahmen der Beitragsbemessungsgrenzen für die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung fallen folgende Abzüge an:

  • Lohnsteuer
  • Solidaritätszuschlag
  • Kirchensteuer
  • Rentenversicherungsbeitrag
  • Krankenversicherungsbeitrag
  • Beitrag zur Pflegeversicherung
  • Beitrag zur Arbeitslosenversicherung

Überschreitet Ihr Bruttogehalt die Beitragsbemessungsgrenzen für die gesetzliche Sozialversicherung, entfallen die Abzüge für die Kranken- und Rentenversicherung. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, sich privat abzusichern. Einige Unternehmen bieten zudem eine betriebliche Krankenversicherung an. Die Beitragsbemessungsgrenzen werden regelmäßig neu festgesetzt. Im Jahr 2018 betragen sie zum Beispiel:

 

Versicherung

Monatliches Bruttogehalt

Alte Bundesländer

Monatliches Bruttogehalt

Neue Bundesländer

Gesetzliche Rentenversicherung6.500 Euro5.800 Euro
Gesetzliche Rentenversicherung der Knappschaft8.000 Euro7.150 Euro
Gesetzliche Krankenversicherung4.425 Euro4.425 Euro

 

Als Beamter gehören Sie zur Gruppe „Privat mit Zuschuss“, da Sie zu Ihren Behandlungskosten eine Beihilfe von Ihrem Dienstherrn erhalten.

Wie wirken sich Steuerklassen und Steuerprogression aus?

Wenn Sie Ihr monatliches Gehalt berechnen möchten, ist die Angabe der Steuerklasse wichtig. Sie wirkt sich auf die monatliche Steuerbelastung Ihres Bruttogehalts aus. Im Rahmen der Steuererklärung ist die Steuerklasse jedoch weitgehend bedeutungslos, weil in diesem Verfahren eine vollständige Neuberechnung der Steuerlast erfolgt. Haben Eheleute sich für die falsche Steuerklassen-Kombination entschieden, kann möglicherweise eine Steuernachzahlung drohen. Der Jahressteuerbescheid kann aber auch ein Hinweis darauf sein, dass möglicherweise ein Wechsel der Steuerklasse vorteilhaft ist. Eine Wahl zwischen verschiedenen Steuerklassen haben nur Eheleute. Im Einzelnen erfolgt die Zuweisung einer Steuerklasse nach folgenden Kriterien:

  • Alleinstehende – Steuerklasse 1
  • Alleinstehende mit Kindern – Steuerklasse 2
  • Verheiratete mit hohem Einkommen – Steuerklasse 3
  • Verheiratete mit etwa gleichem Einkommen – Steuerklasse 4
  • Verheiratete mit niedrigem Einkommen – Steuerklasse 5
  • Arbeitnehmer mit mehr als einer Steuerkarte – Steuerklasse 6

Für Ehepaare lohnt sich eine Einstufung in die Steuerklassen 3 und 5 insbesondere dann, wenn ein Ehepartner deutlich weniger verdient. Unterscheiden sich die Einkommen nur minimal, ist die Einstufung beider Ehepartner in Steuerklasse 4 sinnvoll.

Die Steuerprogression besagt, mit welchem Prozentsatz Ihr Bruttogehalt versteuert wird. Wenn Sie Ihr Nettogehalt ausrechnen, stellen Sie fest, dass es sich mit zunehmendem Bruttoeinkommen in einem geringeren Umfang erhöht.

Die Kirchensteuer beträgt in Bayern und Baden-Württemberg 8 Prozent und in den übrigen Bundesländern 9 Prozent der Lohnsteuer. Wenn Sie Ihr Nettogehalt berechnen, fällt außerdem der Solidaritätszuschlag an. Dabei handelt es sich um eine zeitlich befristete Abgabe, die anlässlich der Wiedervereinigung Deutschlands als Strukturhilfe für die neuen Bundesländer eingeführt wurde. Seither steht diese Zusatzabgabe in der politischen Diskussion.

Je höher das Bruttoeinkommen ist, desto größer ist aufgrund der Steuerprogression der prozentuale Steueranteil. Der Spitzensteuersatz in Deutschland beträgt 2018 zum Beispiel 42 Prozent für ein Bruttojahreseinkommen über 54.950 Euro für Alleinstehende und 109.900 Euro für Ehepaare.