1. Verträge nicht wasserdicht aufsetzen
 

Fehler im Einkauf werden oft schon beim Vertrag gemacht. Auf internationalem Parkett ist die Gefahr besonders groß, weil dabei diverse rechtliche Vorschriften ins Spiel kommen. Und nicht immer ist klar, unter welchen Umständen welche nationalen Regeln gelten. Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten:
 

  • Vertrag nach deutschem Recht (bzw. EU-Recht)
  • Vertrag nach ausländischem Recht (Sitz des Lieferanten)
  • Recht eines Drittstaates (z. B. internationales Schiedsgericht)

Vor allem bei Vertragswerken mit Partnern im Nicht-EU-Ausland sollte darauf ein Augenmerk gelegt werden. Das gilt beispielsweise für folgende Aspekte:
 

  • Eigentumserwerb
  • Garantiebedingungen
  • Schadensersatzansprüche
  • technische Vorschriften
  • Haftung
  • Strafzahlungen

2. Handelsmarke nur “vor Ort” anmelden
 

Die Sicherung von Patenten und Handelsmarken ist elementar wichtig. Gehen sie verloren, bedeutet das auch finanzielle Verluste für die Innovatoren. Deshalb ist es bei der internationalen Beschaffung sinnvoll, Handelsmarken rechtzeitig und korrekt anzumelden.

Beispiel China: Dort gilt hinsichtlich von Eigentumsrechten der Grundsatz des “Inverkehrbringens“. Das heißt, dass ein ansässiger Produzent ein Patent für sich registrieren lassen kann, nur weil er die entsprechende Ware in China herstellt. Ist das passiert, lassen sich Eigentumsrechte der Auftraggeber nur schwer nachträglich durchsetzen. Deshalb ist es ratsam, Patente auch (und zuerst) im Heimatland anzumelden.

3. Den Produktionsstandort nicht ausreichend prüfen
 

Aus der Ferne ist die Qualität von Produktionsbetrieben im Ausland nicht immer einfach einzuschätzen. Stellen sich etwa Mängel erst im Nachhinein heraus, kann das unter Umständen auf die Beschaffer zurückfallen. Das betrifft beispielsweise schlechte Arbeitsbedingungen oder eine zweifelhafte Herkunft beziehungsweise Verarbeitung von Rohstoffen.

Auftraggeber sollten daher von potenziellen Geschäftspartnern relevante Basisinformationen anfordern. Dazu zählen unter anderem:
 

  • Geschäftslizenz
  • Finanzdaten
  • Kunden
  • Organisationsstruktur
  • Eigentumsverhältnisse
  • Umgang mit den Beschäftigten
  • Verwendung von Ressourcen

Bei Bedenken sollten Beschaffer spezielle lokale Auskunfteien beauftragen, die am Standort ermitteln und so einen tieferen Einblick in die Verhältnisse gewinnen können.
 

4. Sich vollständig auf den Produzenten verlassen
 

Um einen bereits erteilten Auftrag nicht zu gefährden, könnten Produzenten Probleme oder gewisse Praktiken verschweigen. Möglicherweise beschäftigen sie entgegen den Vereinbarungen Subunternehmen, nutzen andere Fabriken oder verstoßen gegen Compliance-Regeln. Das kann zu mangelhafter Qualität und verlängerten Lieferzeiten führen – und damit zu unzufriedenen Kunden der Auftraggeber.

Aus diesem Grund ist es beim Global Sourcing ratsam, Geschäftspartner regelmäßig zu überprüfen. Dafür eignen sich beispielsweise Besuche in den Betrieben. Auch dafür können Unternehmen auf Dienstleister vor Ort zurückgreifen.


5. Die Preise falsch kalkulieren
 

Im Rahmen der internationalen Beschaffung entstehen generell finanzielle Belastungen, die über die reinen Produktionskosten hinausgehen. Sie dürfen nicht übersehen werden, sondern müssen in die Kalkulation einfließen, um den Gesamtaufwand und damit die Profitabilität zu beurteilen.

Beispiele für zusätzliche Risiken sind:
 

  • Kosten für bestimmte Werkzeuge (OEM-Tooling), die der Produzent verwenden soll
  • Kosten für Versicherung der Werkzeuge, denn dafür haftet in der Regel der Auftraggeber
  • Kosten für den Transport bis zum Bestimmungsort
  • Wechselkursschwankungen
  • Kosten für ungeplante Reisen zum Produzenten (z. B. bei Notfällen)
  • Kosten für mögliche Reklamationen