Wann besteht ein Recht auf Nacherfüllung?
 

Das Kaufrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in insgesamt 48 Paragrafen geregelt. Am wichtigsten ist § 433 Absatz 1 Satz 2. Hier heißt es: „Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.“

Nacherfüllung darf ein Käufer demnach dann verlangen, wenn eine gekaufte Sache nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat, wenn sie hinsichtlich Leistungsdaten, Abmessungen, Materialien oder ihrer Funktionsfähigkeit nicht mit der im Kaufvertrag vereinbarten Soll-Beschaffenheit übereinstimmt.

Unzufrieden mit Ihrem aktuellen Lieferanten? Mit dem kostenfreien Service wlw Connect schreiben Sie nur eine Lieferantenanfrage und erhalten kurz darauf die Kontaktdaten der Firmen, die an Ihrer Anfrage interessiert sind.

Recht auf Nachbesserung im BGB: Im Falle einer Nacherfüllung hat der Käufer die Wahl
 

Entspricht eine gekaufte Sache nicht der vereinbarten Beschaffenheit, kann der Käufer auf zwei Arten Nacherfüllung verlangen. Er kann entweder Ersatz,- Neu- oder Nachlieferung oder die Beseitigung des Mangels, zum Beispiel in Form einer Reparatur, fordern – das ist sein Recht zur Nachbesserung. Käufer können auch zunächst eine Reparatur verlangen und später eine Ersatzlieferung, sprich den Austausch des Gegenstands. Ob Ersatzlieferung oder Reparatur: Die Kosten der Nacherfüllung trägt allein der Verkäufer.

Dabei gelten nicht nur BGB-Regelungen: beim Recht auf Nachbesserung greift auch das HGB: § 377 Absatz 3 Handelsgesetzbuch stellt klar, dass eine Mängelanzeige unverzüglich nach Entdeckung des Mangels zu erfolgen hat. Erfolgt die Mängelanzeige nicht sofort nach Feststellung, „gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt“, und alle Gewährleistungsansprüche des Käufers entfallen.

Quotation mark
Wie oft kann ein Verkäufer nachbessern, bevor dem Käufer Neulieferung zusteht? Rechtlich gibt es hier keine eindeutige Antwort. In der Praxis haben sich zwei Nachbesserungsversuche durchgesetzt.
 

Eine weitere Frage beim Recht auf Nachbesserung ist: Wie oft kann ein Verkäufer nachbessern, bevor dem Käufer Neulieferung zusteht? Rechtlich gibt es hier keine eindeutige Antwort. In der Praxis haben sich zwei Nachbesserungsversuche durchgesetzt. Allerdings können die konkreten Umstände eine höhere oder niedrigere Anzahl von Nachbesserungsversuchen rechtfertigen.

Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
 

Das Wahlrecht des Käufers bei der Nacherfüllung ist durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eingeschränkt. Ein Verkäufer kann die gewünschte Art der Nacherfüllung ablehnen, wenn sie ökonomisch unzumutbar ist. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn sich eine Reparatur nur mit sehr hohen Kosten durchführen lässt.

Ob Kosten unverhältnismäßig sind, ist immer eine Einzelfallentscheidung. Juristen prüfen dafür beispielsweise den Wert der Sache in mangelfreiem Zustand sowie die Bedeutung des jeweiligen Mangels. Auf dieser Basis entscheiden sie, welche Art der Nacherfüllung angemessen ist. Wenn beispielsweise eine Ersatzlieferung nach allen Umständen übermäßig teuer wäre, müssen Käufer sich auch mit einer Reparatur im Rahmen ihres Rechts zur Nachbesserung zufriedengeben.
 

Please accept marketing-cookies to watch this video.


Massenware wird nachgeliefert, Spezialanfertigungen werden nachgebessert
 

Nachlieferung oder Nacherfüllung, das hängt oftmals auch von der Ware ab, die beanstandet wird. Handelt es sich beispielsweise um C-Teile (Massenware, wie z. B. Schrauben, Kabel etc.) ist es in der Regel schneller, qualitativ sicherer und meist auch billiger, sich für eine Nachlieferung zu entscheiden. Anders sieht es bei Spezialanfertigungen aus: Bei einer komplexen Produktionsanlage ist es eine Nachbesserung in der Regel schneller und kostengünstiger.

Was Käufern und Verkäufern laut Gesetz zumutbar ist
 

Das Gesetz besagt, dass Käufern bei Ersatzlieferung nur ein Versuch zumutbar ist. Das heißt: Wird ein Produkt ein zweites Mal mit Sach- oder Rechtsmängeln geliefert, besteht grundsätzlich das Recht, den Kaufpreis zurückzuverlangen. Bei Reparaturen im Zuge einer Nacherfüllung ist der Gesetzgeber etwas kulanter: Hier räumt er dem Verkäufer in der Regel zwei Versuche ein, das Produkt so zu reparieren, dass es der vertraglichen Vereinbarung entspricht. Allerdings kommt es auch hier auf den Einzelfall an: Gerichte haben in der Vergangenheit auch schon entschieden, dass der Verkäufer nur eine Chance zur Nachbesserung hat.

 

Dieser Artikel könnte Sie auch interessieren: 
Einschränkung bei der Nacherfüllung: Im B2B muss der Käufer die Ein- und Ausbaukosten selber tragen.