E-Auktionen als effizientes Instrument der Kostensenkung

Digitale Bieterwettbewerbe wecken im Einkauf immer mehr Interesse. Unternehmen nutzen sie als digitale und effiziente Alternative zu anderen Formen der Beschaffung. Vor allem aus den folgenden Gründen:
 

  • E-Auktionen machen den Einkaufsprozess produktiver. Statt mehrere bi- oder multilaterale Verhandlungen zu führen, brauchen die Anbieter lediglich eine Online-Versteigerung aufzusetzen. So erreichen sie gleichzeitig mehrere Verhandlungspartner.
  • Digitale Kommunikation macht den Ablauf transparenter – teils auch für die Bieter. Das erhöht die Intensität des Wettbewerbs und kann zusätzlich zu Kostenvorteilen führen.
  • E-Auktionen im Einkauf fördern die Objektivität, weil unbestechliche Algorithmen über den Prozess bestimmen. Sympathien beziehungsweise Antipathien zwischen den beteiligten Parteien spielen deshalb eine geringere Rolle als bei Vereinbarungen von Angesicht zu Angesicht.
     

Diese Voraussetzungen müssen Sie für eine E-Auktion im Einkauf erfüllen

Die erwähnten Vorteile ergeben sich dann optimal, wenn E-Auktionen Teil einer ganzheitlichen Beschaffungsstrategie sind. Das setzt eine gute Planung und Vorbereitung voraus. Am Anfang steht die Frage, welche Produkte und Dienstleistungen für Online-Versteigerungen geeignet sind. Basis dafür ist eine Analyse – sowohl des eigenen Angebots als auch des Marktumfelds. Je größer der Bedarf nach den ausgeschrieben Gütern und je größer der Pool der Interessenten ist, desto mehr spricht für eine E-Auktion. Wichtige Faktoren sind hier auch das Renommee des Anbieters und der Umfang des zu versteigernden Pakets. Dann sind E-Auktionen, auch E-Auctions genannt, besonders attraktiv.

Für die Angebots- und Nachfrageanalyse sowie die weiteren Schritte greifen Unternehmen am besten auf leistungsfähige Software zurück. Entsprechend mit Daten gefüttert schlägt sie Einkäufern geeignete Produkte und Lieferanten vor und legt die Regeln der Versteigerung fest. Schließlich startet und kontrolliert sie die E-Auktionen.

Abgesehen von den rein operativen Aspekten sollte die Procurement-Lösung auch Compliance-Vorgaben berücksichtigen sowie Revisionssicherheit bieten. Der Grund: E-Auktionen müssen aus steuerlichen und rechtlichen Gründen dokumentiert werden und für mehrere Jahre nachvollziehbar sein.
 

 

Diese 4 Formen von E-Auktionen gibt es

E-Auktion ist nicht gleich E-Auktion. Hier ein Überblick zu den häufigsten Arten digitaler Versteigerungen.
 

  • Die dynamische Auktion leitet der Beschaffer mit einem Preisvorschlag ein. Unterbietet diesen ein Lieferant, erhalten die anderen darüber eine Information. Den betreffenden Bieter sowie die Höhe seines Gebots erfahren sie jedoch nicht. Um weiter im Spiel zu bleiben, müssen sie die aktuelle Summe unterschreiten. Je mehr Lieferanten mitmachen, desto bessere Ergebnisse liefert diese Form der E-Auktionen.
     
  • Die englische Auktion funktioniert ähnlich. Teils ausgehend von einem Mindestgebot sinken auch hier die Preise immer weiter. Der wesentliche Unterschied zur dynamischen Variante: Das aktuelle sowie das am Ende erfolgreiche Gebot ist für sämtliche Lieferanten sichtbar. Das sollten mindesten drei sein, damit sich das Verfahren lohnt.
     
  • Bei der holländischen Auktion hingegen steigen die Gebote von einem Startpreis ab automatisch nach und nach an. Innerhalb welcher Zeit und um wie viel der Preis sich erhöht, bestimmt der Beschaffer vorab. Den Zuschlag bekommt, wer als erster Lieferant beim aktuellen Preis zugreift. Damit ist die Versteigerung beendet. Diese E-Auktion ist im Einkauf sinnvoll, wenn der Druck auf Lieferanten stark sein soll und Entscheidungen schnell getroffen werden müssen – etwa wegen verderblicher Ware.
     
  • Die japanische Auktion ist prinzipiell mit der holländischen verwandt, verläuft aber preislich in umgekehrter Richtung. Das heißt: Auch hier lanciert der Käufer einen Startpreis, der allerdings schrittweise sinkt. Akzeptiert ein Lieferant den aktuell aufgerufenen Betrag, schließt die E-Auktion.