In diesem Artikel lesen Sie: 

  • Was ist eine Insolvenz?
  • Das sollten Sie beachten
    • 1. Vorbeugen
    • 2. Offen kommunizieren
    • 3. Der Insolvenzverwalter
    • 4. Insolvenzverwalter umgehend informieren
    • 5. Vertrag kündigen?
    • 6. Wer Ihnen helfen kann
  • Fazit

Was ist eine Insolvenz?

Allgemein bezeichnet eine Insolvenz die Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners. Im engeren Sinn versteht man darunter ein gerichtliches Verfahren: das Insolvenzverfahren. Dieses wird bei Vorliegen einer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung (drohende Zahlungsunfähigkeit) durchgeführt.

Ziel eines Insolvenzverfahrens ist einerseits die Befriedigung der Gläubigerforderungen, andererseits die Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit des Schuldners. Geregelt werden Insolvenzverfahren in der Insolvenzordnung (InsO).
 

Lieferanteninsolvenz: Das sollten Sie beachten

1. Vorbeugen ist besser als Krisenmanagement

Eine Insolvenz kommt selten aus dem Nichts. Erste Lieferprobleme, Unzufriedenheit bei Mitarbeitern, Entlassungen oder nachlassende Qualität sind Warnsignale, die Sie rechtzeitig ernst nehmen sollten. Auch bieten sich zahlreiche „Sicherheitsinstrumente“ an, um Lieferantenrisiken wie eine Insolvenz frühzeitig zu erkennen. So sollten Lieferanten bereits bei der Lieferantenauswahl gründlich geprüft werden.

Dazu gehört auch die Einholung von Informationen über den Lieferanten aus einer Wirtschaftsauskunftei. Diese gibt beispielsweise Aufschluss über Vorkassezahlungen,

angemessene Zahlungsraten sowie über Bankbürgschaften, Warenkreditversicherungen, Eigentumsvorbehalte oder andere Sicherheiten, wie Forderungsabtretungen und Sicherungsübereignungen.

Aber auch bestehende Lieferanten sollten Sie regelmäßig beobachten und kontrollieren. Dies ist umso wichtiger, je stärker Sie von ihm abhängig sind.

2. Offen mit dem Lieferanten kommunizieren

Sobald Sie erfahren, dass ein wichtiger Lieferant Insolvenz angemeldet hat oder kurz davor steht, sollten Sie umgehend Kontakt zur Geschäftsleitung des Lieferanten aufnehmen. Gemeinsam sollten Sie die Situation analysieren und nach einer Lösung suchen. Wichtig ist dabei, dass Sie die besprochenen Dinge schriftlich fixieren, um bei weiteren Verstößen schnellstmöglich vom Vertrag zurücktreten und Ihre Rechte geltend machen zu können.

Gleichzeitig sollten Sie sich nach einer Alternative für den Lieferanten umsehen – so weit nicht schon längst geschehen. Denn einen hundertprozentigen Schutz vor einer Lieferanteninsolvenz haben Sie nie. Beginnen Sie erst nach dem Insolvenzantrag mit der Suche nach Ersatz, ist es oft schon zu spät. Denn einen guten Lieferanten findet man nicht von heute auf morgen.

3. Der Insolvenzverwalter ist Ihr wichtigster Ansprechpartner

Hat ein Lieferant bei einem Gericht einen Insolvenzantrag gestellt, kann das Gericht einen provisorischen Insolvenzverwalter ernennen, der den weiteren Geschäftsbetrieb sicherstellt. Dabei kann es sein, dass nur noch dieser Insolvenzverwalter befugt ist, für den Schuldner zu handeln und dem Schuldner ein absolutes Verfügungsverbot über sein Vermögen auferlegt wird.

Dies ist jedoch die Ausnahme. Meist hat der Insolvenzverwalter nur eine Überwachungsfunktion, während die Verwaltungs- und Verfügungsfunktion beim Schuldner bleibt. Dem Insolvenzverwalter steht dabei jedoch ein Zustimmungsvorbehalt zu. Das bedeutet: Der Schuldner kann im Grunde nicht mehr eigenständig handeln. Der Insolvenzverwalter ist also so oder so Ihr wichtigster Ansprechpartner.

4. Informieren Sie den Insolvenzverwalter umgehend über Ihre Forderungen

Sie möchten vom insolventen Lieferanten Unterlagen, Material oder Maschinen zurück? Dann informieren Sie umgehend und vollständig den Insolvenzverwalter über Ihre Forderungen. Legen Sie dafür eine Liste mit allen Nachweisen Ihrer Eigentumsrechte an. Dies ist sehr wichtig, denn der Insolvenzverwalter geht zunächst davon aus, dass alles zum Inventar des Schuldners gehört.

Zwar muss das betroffene Unternehmen bei der Insolvenzanmeldung beim Gericht bereits ein Verzeichnis mit allen Gläubigern und deren Forderungen einreichen. Aber verlassen Sie sich lieber nicht auf die Buchhaltung des Lieferanten.

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Auch wenn Sie nach einem Insolvenzantrag so schnell wie möglich aus einem Vertrag aussteigen möchten: Ganz so einfach ist das nicht.
 

5. Eine Insolvenz ist kein Grund, Verträge zu kündigen

Auch wenn Sie nach einem Insolvenzantrag so schnell wie möglich aus einem Vertrag aussteigen möchten: Ganz so einfach ist das nicht. Denn das Wahlrecht zur Erfüllung oder Ablehnung bestehender Verträge liegt nach der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gemäß § 103 InsO alleine beim Insolvenzverwalter. Es sei denn, es liegen Vertragsverstöße vor.

Sollten Sie noch Aufträge am Laufen haben, klären Sie im Gespräch mit dem Insolvenzverwalter, wie diese fertig abgewickelt werden können. Keine Angst: Im modernen Insolvenzrecht stehen Sanierungsinteressen und nicht – wie früher – die möglichst ausgeglichene Befriedigung der Verbindlichkeiten im Vordergrund. Sieht der Insolvenzverwalter also eine Möglichkeit, den insolventen Lieferanten wieder in die Spur zu bekommen, so wird er ein substanzielles Interesse daran haben, Sie bei der Stange zu halten.

6. Wer Ihnen bei einer Lieferanteninsolvenz helfen kann

Sobald Sie von einer (drohenden) Insolvenz eines Lieferanten erfahren, sollten Sie den Anwalt Ihres Unternehmens kontaktieren. Benennen Sie außerdem einen Verantwortlichen (idealerweise aus dem Rechnungswesen), der alle Vorgänge zur Lieferanteninsolvenz überwacht und kontrolliert.
 

Fazit

Es gibt keine allgemeinverbindlichen Handlungsempfehlungen bei einer Lieferanteninsolvenz. Entscheidend ist jedoch eine gute Kommunikation in allen Phasen des Verfahrens. Wichtig ist dabei vor allem die frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Insolvenzverwalter.