Lieferkettengesetz tritt 2023 in Kraft

Im Juni 2021 hat der Bundestag das Lieferkettengesetz beschlossen, auch der Bundesrat hat das Gesetz bereits gebilligt. Es regelt die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten. So müssen Betriebe sicherstellen, dass die Menschenrechte über die gesamte Supply Chain hinweg eingehalten werden, abgestuft nach den Einflussmöglichkeiten. Auch der Schutz vor Gesundheits- und Umweltgefahren ist in dem Gesetz geregelt.

Noch gilt eine Übergangsfrist: Ab 2023 müssen sich zunächst Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten an das Gesetz halten, ab 2024 auch Firmen ab 1.000 Mitarbeitern.
 

So gut sind die betroffenen Unternehmen auf das Gesetz vorbereitet

Die Übergangsphase sollten betroffene Unternehmen nutzen, um sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten. Offenbar gibt es bei vielen Firmen noch Handlungsbedarf, ergab eine Untersuchung von Höveler Holzmann. Nur jedes zehnte Unternehmen erfüllt nach eigener Einschätzung bereits Mitte 2021 alle Anforderungen. Immerhin dokumentieren bereits etwa zwei Drittel der befragten Firmen ihr Lieferantenmanagement. Und der Aspekt der Nachhaltigkeit ist bei vielen Unternehmen durch das Gesetz bereits stärker in den Fokus gerückt – bei mehr als 80 Prozent wurde dieser Punkt in der Lieferantenbeziehung thematisiert. Nachholbedarf gibt es offenbar bei der Gewährleistung, die Menschenrechte einzuhalten. Dazu zählen beispielsweise das Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit sowie die Einhaltung international anerkannter Sozialstandards.
 


So wird das Gesetz die Funktionsprozesse des Einkaufs verändern

Eine weitere Studie zu dem Thema blickt in die Zukunft: Wie wird das Gesetz den Einkauf beeinflussen, wenn die Umsetzung erfolgt ist? Im Rahmen der Untersuchung der Bonner Einkaufsberatung AMS Group und der CBS International Business School aus Köln wurden 162 Beschaffungsspezialisten gefragt, wie sie die Auswirkungen des Lieferkettengesetzes einschätzen. Die Studienautoren haben sieben Hauptergebnisse ausgemacht:
 

  1. Die Mehrheit ist mit dem Lieferkettengesetz bereits vertraut. 58 Prozent erklärten, sich mit den Anforderungen bereits intensiv beschäftigt zu haben. Allerdings gaben auch 22 Prozent der Befragten an, sich nicht gut oder gar nicht damit auszukennen.
     
  2. Überwältigende Zustimmung: Trotz der damit verbundenen Erschwernisse halten 84 Prozent das Gesetz für wichtig, um Nachhaltigkeit zu forcieren. Nur eine Minderheit (7 Prozent) lehnt das Gesetz ab.
     
  3. Die große Mehrheit (86 Prozent) ist der Ansicht, dass bestehende Verträge angepasst und um Nachhaltigkeitsaspekte erweitert werden müssen.
     
  4. Eine noch größere Mehrheit (90 Prozent) rechnet fest damit, dass das Lieferantenmanagement neu ausgerichtet und klassifiziert werden muss. Nachhaltigkeitsaspekte werden auch hier zu entscheidenden Kriterien. Gut zwei Drittel sind zudem der Meinung, dass staatlich anerkannte Normen wie ISO-Zertifizierungen durch das Lieferkettengesetz an Relevanz gewinnen.
     
  5. Ebenfalls nahezu einstimmig (90 Prozent) sind die Einkäufer der Ansicht, dass Schulungen der Mitarbeiter aufgrund der komplexen Anforderungen des Lieferkettengesetzes notwendig sind. 83 Prozent sind sich sicher, dass das Risk-Management nochmals an Bedeutung gewinnen wird.
     
  6. Vier von fünf Beschaffungsspezialisten erwarten höhere Preise als Folge der Gesetzesnovelle.
     
  7. Der vielleicht entscheidende Punkt: Für 89 Prozent ist das Gesetz ein wichtiger Treiber für ein nachhaltiges Lieferantenmanagement. Drei Viertel der Befragten glauben, dass die neue Gesetzesvorgabe durch die Bevorzugung lokaler Lieferanten zu mehr Nachhaltigkeit beiträgt. Und sogar 88 Prozent sind überzeugt, dass nachhaltige Produkte in Ausschreibungsprozessen favorisiert werden.