Neue Stromzähler für Großabnehmer schon ab 2017
 

Der sogenannte Smart Meter Rollout soll in Deutschland im Jahr 2017 beginnen. Betroffen sind zunächst Messstellen mit einem Stromverbrauch von mehr als 10.000 kWh pro Jahr. Für viele Betriebe dürfte der Einbau damit schon bald anstehen. Ab 2020 folgen dann auch Messstellen mit einem Verbrauch unter 10.000 kWh, die mit den neuen Messgeräten zu Smart Meter Gateways umgerüstet werden.

Ausnahmen sind im Gesetz auch vorgesehen. So dürfen Messsysteme, die nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, noch bis Ende 2016 eingebaut werden, und genießen danach acht Jahre Bestandsschutz. Ansonsten müssen sich Betreiber von Messstellen, Hersteller von Messsystemen und die Netzkunden schnell auf die neuen Anforderungen einstellen. 

Die wichtigsten Anforderungen an die neuen Messsysteme im Überblick
 

  • Erhebung, Auswertung, Aufbereitung und Speicherung von Messwerten: Die intelligenten Smart Meter sollen erhobene Daten nicht einfach nur für die Abrechnung speichern und weiterschicken. Sie werten die Daten auch individuell aus, erstellen vergleichende Übersichten im zeitlichen Verlauf und speichern historische Daten. Auf die so gespeicherten und abgelegten Messdaten soll es aber einen Zugriffsschutz geben.
  • Kommunikation im intelligenten Energienetz: Für die einzelnen Messstellen werden Administratoren beauftragt, sogenannte Smart Gateway Administratoren. Diese sind dafür verantwortlich, die Messgeräte zu konfigurieren, Softwareupdates einzuspielen und an weitere Kommunikationskanäle anzuschließen – zum Beispiel für den Abgleich des Verbrauchs von Wasser und Heizung oder für die Anbindung neuer Erzeugungsanlagen.
  • Einhaltung von Schutzvorgaben und Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der IT: Die verwendeten Messgeräte müssen an jeder Messstelle mit den Datenschutzvorgaben kompatibel sein. Daneben gibt es für die verwendete Technik Richtlinien über sichere Kommunikation, die das Bundesamt für Sicherheit in der IT definiert.

Was bedeutet das Gesetz für die Energiebranche? 
 

Im Gesetz ist geregelt, dass der Einbau der Smart Meter beginnen kann, wenn mindestens drei Unternehmen voneinander unabhängig entsprechende Messsysteme am Markt anbieten. Ob das die Netzbetreiber selbst sein werden oder ob neue Anbieter diese Gelegenheit für eigene Entwicklungen nutzen können, wird eine spannende Frage sein. Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende regelt eindeutig, dass die Messstellen von unabhängigen Drittanbietern betrieben werden dürfen und sollen. Die Zielsetzung dahinter ist, durch mehr Wettbewerb neuen Anbietern den Markteintritt zu erleichtern und so kostenseitig Entlastung für Endkunden zu schaffen. 

Was kosten die intelligenten Messsysteme? 
 

Die Kosten für den Betrieb der Messstellen stehen vorerst fest. Kleine und mittlere Smart Gateways, an denen der Verbrauch 10.000 kWh im Jahr nicht übersteigt, sollen im Betrieb nicht mehr als 130 Euro pro Jahr kosten. Bei einem Verbrauch zwischen 10.000 und 50.000 kWh sollen die Kosten nicht über 170 Euro, bei einem Verbrauch zwischen 50.000 und 100.000 kWh nicht über 200 Euro jährlich liegen. Großabnehmer, die über 100.000 kWh Strom verbrauchen, sollen dafür individuelle, „angemessene“ Preise bezahlen. Die Kosten tragen in allen Fällen die Verbraucher. Für Unternehmen ist das aber ein vergleichsweise moderater Aufwand. Eine kleine Besonderheit gibt es nur in der Buchführung: Alte Messgeräte sind nämlich getrennt von den neuen Smart Metern zu erfassen, solange sie noch in Betrieb sind. 

Kritik am Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende
 

Verbraucherschützer bemängeln, dass zukünftig Vermieter den Betreiber der Messstelle auswählen können. Außerdem bemängeln sie, dass die modernen Smart Meter den Energiewandel nicht in die Haushalte transportieren. Konkret heißt das: Die neuen Geräte können Daten zum Stromverbrauch sehr individuell erfassen und aufbereiten. Der Verbraucher hat davon aber nichts, weil die private Stromnutzung so kleinteilig und geringfügig ist, dass die Daten dazu wenig Erkenntnis bringen. 

Ausblick – die Folgen des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende
 

Mit dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende schafft die Bundesregierung nicht nur eine Grundlage für intelligente Energienetze. Sie will damit vor allem den Wettbewerb am Energiemarkt fördern und Anreize für Investitionen und neue Geschäftsgelegenheiten schaffen. Die großen Energieversorger und Netzbetreiber müssen prüfen, ob sie den Ausbau und Betrieb der neuen Smart Meter Gateways selbst leisten wollen. Ansonsten könnten Drittanbieter hier dank Digitalisierung in eine lukrative Marktlücke vorstoßen.