Es ist tatsächlich vollbracht: US-Präsident Donald Trump hat nach dem von ihm forcierten Handelskrieg mit Kanada und Mexiko ein neues Freihandelsabkommen erstritten. USMCA löst das bisherige NAFTA-Abkommen ab und soll zukünftig die Handelsströme in Höhe von jährlich 1,2 Billionen US-Dollar regeln.
 

Was sich durch USMCA ändert

US-Bauern dürfen sich dank USMCA auf einen besseren Zugang zum kanadischen Milchmarkt freuen, der auf rund 16 Milliarden US-Dollar geschätzt wird. Ungefähr 3,5 Prozent davon sollen zukünftig auf die US-Konkurrenz entfallen, indem zum Beispiel Preislisten für Magermilch und ultrafiltrierte Milch binnen sechs Monaten nach Inkrafttreten von USMCA gestrichen werden.

Die Zölle auf Stahl und Aluminium aus Kanada, die Trump erhoben hatte, bleiben ungeachtet der Einigung vorerst bestehen.

Mexiko hatte zunächst befürchtet, das neue Abkommen würde seine Kontrolle über die eigenen Ölressourcen einschränken. Doch der mexikanische Präsident Enrique Peña Nieto setzte sich erfolgreich mit dem Wunsch durch, dass die nationale Zuständigkeit für Öl, Gas und Kohle explizit im neuen Abkommen verankert ist.

Die größten globalen Auswirkungen dürften die neuen Zölle auf Autoimporte mit sich bringen. Der US-Präsident behält sich vor, Zölle in Höhe von 25 Prozent auf Importe zu verhängen. Pkw, Pick-ups und Autoteile aus Kanada und Mexiko bleiben weitgehend ausgenommen. Kanada und Mexiko werden laut USMCA jeweils ein zollfreies Kontingent von 2,6 Millionen Pkw jährlich zugestanden. Pick-up-Trucks, die in beiden Ländern gebaut werden, bleiben vollständig freigestellt. Darüber hinaus wird Mexiko ein Autoteilekontingent in Höhe von 108 Milliarden US-Dollar jährlich zugestanden. Kanada darf im Falle von US-Autozöllen Ersatzteile im Wert von 32,4 Milliarden Dollar pro Jahr ohne höhere Kosten liefern.

Damit Autos zollfrei bleiben, müssen deren Teile künftig zu 75 Prozent in den USA, Kanada oder Mexiko produziert sein. Im bisherigen NAFTA-Abkommen waren es lediglich 62,5 Prozent. Um die Zulieferindustrie in den USA zu schützen, ist außerdem eine weitere Mindestgrenze vorgesehen: Autos müssen zu 40 bis 45 Prozent in Regionen produziert sein, in denen Stundenlöhne von mindestens 16 Dollar gezahlt werden. Damit soll die Billiglohnkonkurrenz der amerikanischen Autoteileproduzenten auf Abstand gehalten werden.

 

 

Mögliche Konsequenzen von USMCA für deutsche Autobauer

Berlin und Brüssel reagierten erleichtert auf das das neue Handelsabkommen. „Bei Partnern auf Augenhöhe ist US-Präsident Trump durchaus bereit, Kompromisse einzugehen“, kommentierte der Verband der deutschen Maschinenbauer (VDMA) das neue Abkommen positiv. Doch die EU-Kommission und die Bundesregierung befürchten, dass vor allem die Absprachen zu den Autoexporten negative Auswirkungen für die deutschen Hersteller haben könnten. Denn während die unmittelbaren Nachbarn der USA durch USMCA faktisch von möglichen Strafzöllen auf Autos befreit sind, müssen Handelspartner wie Europa weiter zittern.

Betroffen sind vor allem Volkswagen, BMW und Daimler, die in Mexiko Fahrzeuge für den nordamerikanischen Raum sowie für den Weltmarkt produzieren. Tritt USMCA in Kraft, müssen sie womöglich ihre Wertschöpfungsketten anpassen. Dazu Joachim Lang, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI): „Eine genaue Prüfung des Vertragstextes wird zeigen, ob der Handel auch in Zukunft wie unter NAFTA ungestört ablaufen kann oder neue Handelsbarrieren hochgezogen werden“.

Der US-Präsident hat der EU in der Vergangenheit zwar zugesichert, die Zölle in Höhe von 20 oder 25 Prozent vorerst nicht zu verhängen. Im Juli 2018 hatte er sich mit EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker auch auf neue Handelsgespräche geeinigt. Eine Auftaktrunde im September 2018 brachte allerdings keine signifikanten Fortschritte.
 

Wann USMCA in Kraft tritt

Ein genauer Termin für das Inkrafttreten des USMCA steht noch nicht fest: Vermutlich wird der US-Kongress erst 2019 darüber abstimmen. Experten rechnen damit, dass USCMA frühestens 2020 kommt. Dann ist aber erst einmal Ruhe: USCMA hat eine Mindestgültigkeit von 16 Jahren.