Mittelstandsförderung bei öffentlichen Ausschreibungen

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) schrecken vor der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen oft zurück, da sie die Anforderungen als zu komplex empfinden oder sich schlichtweg schlechte Chancen ausrechnen. Doch diese Zweifel sind in vielen Fällen unbegründet: Laut der Ausschreibungs-Datenbank infodienst-ausschreibungen.de werden rund drei Viertel aller Ausschreibungen an KMU vergeben. Auch kleine Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und unter zwei Millionen Euro Umsatz seien keineswegs chancenlos.

Denn öffentliche Auftraggeber beschaffen ihre benötigten Produkte und Dienstleistungen grundsätzlich im Rahmen der Durchführung eines formellen Vergabeverfahrens. Und das muss auch KMU einbeziehen, denn im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen wurde 2016 das Gebot der Mittelstandsförderung formuliert. Es besagt, dass mittelständische Interessen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vornehmlich zu berücksichtigen sind.

Erst im März 2020 hatte die EU-Kommission in ihrer KMU-Strategie für ein nachhaltiges und digitales Europa betont, dass KMU, die innovative umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen anbieten, durch eine stärkere Nutzung umweltorientierter öffentlicher Beschaffungen unterstützt werden könnten. Darüber hinaus soll es ein Gütesiegel für öffentliche Auftraggeber geben, die sich an „KMU-freundliche“ Beschaffungspraktiken halten.
 


Diese Barrieren müssen KMU überwinden

Der Hauptgrund für die Zurückhaltung von KMU bei öffentlichen Ausschreibungen: ein hoher Verwaltungsaufwand. In der Tat müssen Präqualifizierungsbögen ausgefüllt, Bieterfragen oder Teilnahmeanträge erstellt sowie Beschaffungsverträge gestaltet und geprüft werden. Zudem ist der Beschaffungsprozess im öffentlichen Sektor streng reglementiert. Da fällt es in manchen Fällen schwer, den Überblick zu behalten. Und natürlich müssen einige Voraussetzungen und Eignungskriterien erfüllt sein: So ist es in der Regel unabdingbar, dass Unternehmen ihre Geschäftsfähigkeit über einen längeren Zeitraum nachgewiesen haben müssen.

Allerdings nimmt der Aufwand bei der Teilnahme an Folgeausschreibungen ab und es gibt Beratungsunternehmen oder Fachanwälte für Vergaberecht, die bei diesem Prozess unterstützend zur Hand gehen können. Das ist ratsam, denn bei formalen Fehlern können oder müssen Angebote vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Eine Korrektur ist in vielen Fällen nicht gestattet. Wem das zu aufwendig vorkommt, der kann sich auch im Rahmen einer Kooperation als Subunternehmer bewerben und somit ebenfalls den strengen formalen Vorschriften entgehen.

Die Sorge vor der ungenügenden Konkurrenzfähigkeit eines Angebots ist in vielen Fällen unbegründet: Mittlerweile sind öffentliche Auftraggeber nicht mehr verpflichtet, das günstigste Angebot anzunehmen, sondern das wirtschaftlichste. Und damit ist das Preis-Leistungs-Verhältnis gemeint. Es können also auch qualitative, umweltbezogene oder soziale Zuschlagskriterien berücksichtigt werden – und gerade in dieser Hinsicht sind KMU oft gut aufgestellt.

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Vergabeplattformen für Ausschreibungen und Aufträge

Sämtliche Ausschreibungen oberhalb der EU-Schwellenwerte aus der gesamten Europäischen Union werden im Tenders Electronic Daily (TED) veröffentlicht. Diese Schwellenwerte sind je nach Auftragsart unterschiedlich hoch, der Wert für Liefer- und Dienstleistungen mit Ausnahme der oberen und obersten Bundesbehörden liegt seit 2022 beispielsweise bei 215.000 Euro.

National werden Ausschreibungen auf dem Portal www.bund.de veröffentlicht. Auch auf Auftragsvergabeplattformen wie evergabe.de finden sich zahlreiche nationale oder EU-weite Vergabeverfahren. Öffentliche, private und gewerbliche Ausschreibungen aller Branchen können zudem dem Deutschen Ausschreibungsblatt entnommen werden.
 

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