Versicherungsschutz für Selbständige

Versicherungen sind bei jeder Gründung ein wichtiges Thema. Denn im Gegensatz zum Angestelltenverhältnis, sind in der Selbständigkeit mehr Policen notwendig, um eine ganzheitliche Absicherung zu erreichen. Gleichzeitig gibt es weniger Pflichtversicherungen, was sowohl Chancen als auch Risiken birgt. Der Versicherungsschutz ist daher ein Thema, mit dem Sie sich schon früh in Ihrer Gründungsphase auseinandersetzen müssen – und anschließend über das gesamte Berufsleben hinweg in regelmäßigen Abständen erneut. Denn ebenso, wie sich Lebensumstände, Geschäftsbereiche & Co verändern können, gilt dies auch für Ihren individuellen Versicherungsbedarf.

Einerseits ist es diesbezüglich wichtig, dass Sie alle Pflichtversicherungen besitzen, um rechtliche

Konsequenzen zu verhindern. Andererseits ist eine Reihe an freiwilligen Versicherungen sinnvoll, die von der individuellen Lebenssituation abhängig sind und Ihnen eine umfassende Absicherung gewährleisten; sowohl in privater als auch in beruflicher Hinsicht. Sollten Sie diesbezüglich unsicher sein, kann sich eine professionelle Beratung durch einen Steuer-, Versicherungs- oder Rechtsberater lohnen.
 

Welche Versicherungen sind verpflichtend?

Die Pflichtversicherungen abzuschließen, ist ein sinnvoller erster Schritt hin zu einem ganzheitlichen Versicherungsschutz. Dadurch sind nämlich viele Risiken bereits abgedeckt, sodass anschließend nur noch die Lücken durch zusätzliche Policen geschlossen werden müssen. Welche Versicherungen für Sie verpflichtend sind, hängt von der Art Ihrer Tätigkeit ab. Solche Pflichtversicherungen sind also entweder gesetzlich oder durch eine Standeskammer festgelegt. Es ist deshalb wichtig, sich über branchenspezifische Besonderheiten zu informieren und – wie vorab erwähnt – professionell beraten zu lassen. Die häufigsten Pflichtversicherungen für Selbständige und Freiberufler umfassen: 
 

  • eine Kranken- und Pflegeversicherung:

Diese Pflicht gilt nicht nur für Selbständige, sondern für jeden Menschen mit Wohnsitz in Deutschland. Selbständige fallen allerdings besonders häufig durch das „Raster“, da sie nicht in den gesetzlichen Krankenkassen pflichtversichert sind. Sie haben somit die freie Wahl, ob Sie dieser freiwillig beitreten oder stattdessen eine private Kranken- sowie Pflegeversicherung abschließen. Weiterhin lohnt es sich zu prüfen, ob für Sie private Zusatzversicherungen wie eine Pflegezusatzversicherung oder eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll sind. Vor allem zu Beginn einer Selbständigkeit, wenn das Einkommen noch unregelmäßig ist und Sie geringe finanzielle Rücklagen haben, können entsprechende Policen zusätzliche Sicherheit bieten, um im Krankheits- oder Pflegefall nicht auf hohen Kosten sitzen zu bleiben.

Da die Kosten für solche Sozialversicherungen sehr hoch sind und viele Selbständige zu Beginn ihrer Unternehmensgründung vor finanzielle Herausforderungen stellen, wählen einige Gründer eine Mischung aus Selbständigkeit und Angestelltenverhältnis. Dadurch können sie unter gewissen Umständen über den Arbeitgeber versichert bleiben und viel Geld sparen. Auch diese Option sollte im Einzelfall geprüft werden.

Sonderfall: Für einige Berufsgruppen besteht eine Versicherungspflicht in der Künstlersozialkasse. Das kann ein Vorteil sein und günstigere Beiträge für die Kranken-, Pflege- sowie Rentenversicherungen ermöglichen – aber in einigen Fällen wird diese Pflichtversicherung auch als Nachteil empfunden. Erneut lohnt sich daher eine individuelle Beratung, wenn Sie sich in einer dieser Berufsgruppen selbständig machen.
 

  • eine Rentenversicherung:

Selbst, wenn Sie nicht Mitglied in der Künstlersozialkasse sind, kann für sie eine Rentenversicherungspflicht bestehen. Das gilt beispielsweise für viele Freiberufler oder Mitglieder entsprechender Standeskammern. Und auch, wenn Sie keine Rentenversicherungspflicht haben, so ist die Altersvorsorge für alle Selbständigen ein wichtiges Thema – sei es über freiwillige Versicherungen oder andere Maßnahmen.
 

  • eine Unfallversicherung:

Ebenso wie bei der Rentenversicherungspflicht, gilt für einige Berufe eine Pflicht zur gesetzlichen Unfallversicherung. Häufig besitzen diese eine erhöhte Unfallgefahr. Prüfen Sie daher im Einzelfall, wie hoch diese ist und ob sich der Abschluss einer freiwilligen Versicherung lohnt, falls für Sie keine Versicherungspflicht besteht. Diese gilt in einigen Berufsgenossenschaften, für Selbständige mit eigenen Arbeitnehmern oder für gewisse Berufe wie Friseure, Landwirte, Pflegekräfte und Katastrophenhelfer. Es lohnt sich daher, die eigene Versicherungspflicht und die Option zur (zusätzlichen) privaten Unfallversicherung zu prüfen. In vielen Berufen ist aber die Ausfallgefahr durch Krankheiten höher als durch Arbeitsunfälle, weshalb unter den freiwilligen Versicherungen oftmals die Berufsunfähigkeitsversicherung bevorzugt wird.
 

  • eine Betriebshaftpflichtversicherung:

Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt grundlegende Risiken für das Unternehmen ab. Wenn sich beispielsweise ein Kunde auf dem Firmengelände verletzt oder durch einen Fehler Umweltschäden entstehen, übernimmt die Police eventuelle Folgekosten – die schnell in Millionenhöhe reichen. Die Betriebshaftpflichtversicherung ist daher für viele Selbständige verpflichtend; und für alle Selbständigen sinnvoll. Oft wird sie direkt in Kombination mit anderen potenziellen Pflichtversicherungen wie einer Berufshaftpflicht- oder Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgeschlossen.
 

  • eine Berufshaftpflichtversicherung:

Mit der Berufshaftpflichtversicherung ist ein weiteres wichtiges Stichwort gefallen. Sie sichert zusätzlich gegen spezifische berufliche Risiken ab, die häufig für finanzielle Schäden oder Rechtsstreitigkeiten sorgen. Behandlungsfehler im medizinischen Bereich sind dafür ein typisches Beispiel, weshalb für viele Selbständige in dieser Branche eine Pflicht zur entsprechenden Absicherung gilt. Aber auch Ingenieure, Rechtsanwälte, Architekten, Steuerberater und viele weitere Berufsgruppen müssen eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Zudem lohnt sie sich in zahlreichen Fällen als freiwillige Versicherung – wie bereits erwähnt, wird sie oft in Kombination mit der Betriebshaftpflichtversicherung angeboten, um einen noch umfassenderen Schutz zu bieten.
 

  • eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung:

Die bereits erwähnte Vermögensschadenhaftpflichtversicherung wird ebenfalls oft mit der Betriebshaftpflichtversicherung und Berufshaftpflichtversicherung kombiniert. Verpflichtend ist sie vor allem für Selbständige mit Beratertätigkeit, beispielsweise als Steuerberater, Treuhänder, Notar, Zwangsverwalter oder Rechtsanwalt – womit die Liste aber noch nicht vollständig ist. Denn durch eine falsche Beratung ihrerseits kann es für die privaten oder gewerblichen Kunden zu enormen finanziellen Schäden kommen. Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung springt dann ein und ist daher auch in anderen Tätigkeiten, die unter Umständen Vermögensschäden hervorrufen können, als freiwillige Police zu empfehlen.

Es hängt somit vom Einzelfall ab, welche Versicherungen für Sie Pflicht sind. Je nach Art des Unternehmens und Ihrer Tätigkeit können zudem weitere Versicherungen sinnvoll oder verpflichtend sein, wie die Betriebsunterbrechungsversicherung oder eine Frachtführerversicherung. Genau deshalb ist eine individuelle Recherche oder Beratung so wichtig, um sich ganzheitlich gegen berufliche Risiken abzusichern.

Hinzu kommen natürlich die privaten Pflichtversicherungen wie eine KFZ-Haftpflichtversicherung, die ebenfalls von der individuellen Lebenssituation abhängig sind. Und auch hier empfehlen sich zusätzliche Policen für einen umfassenden Versicherungsschutz, beispielsweise durch eine Privathaftpflichtversicherung, eine Rechtsschutzversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Schnell kommen für die Beiträge zu privaten und gewerblichen Versicherungen also große Summen zusammen. Deshalb drängt sich die Frage auf, ob diese steuerlich geltend gemacht werden können – und wie?

 


Beiträge steuerlich geltend machen

In der Selbständigkeit gibt es zahlreiche Besonderheiten rund um Versicherungen, ebenso wie in steuerlicher Hinsicht. Denn viele Kosten, die mit der selbständigen Tätigkeit in Zusammenhang stehen, können ganz oder teilweise geltend gemacht werden. Daher ist die Frage nur logisch, ob dies auch für Versicherungsbeiträge gilt, um diesbezüglich drei- bis vierstellige Beträge pro Jahr zu sparen. Tatsächlich gelten erneut einige Ausnahmeregelungen für Selbständige und Freiberufler:

Prinzipiell sind Versicherungen, die Gesundheit, Leib und Leben schützen, steuerlich absetzbar. Dasselbe gilt für Policen, die eine direkte Absicherung für berufliche Risiken darstellen. Diese steuerlichen Entlastungen finden je nach Versicherung entweder als betriebliche Ausgaben oder als Sonderausgaben statt. Zudem gibt es Mischformen, sprich Versicherungen, die sowohl private als auch berufliche Risiken abdecken, können Sie zumindest teilweise geltend machen. Es lohnt sich daher, sich einmal intensiver mit der Thematik auseinanderzusetzen:
 

1. Betriebsausgaben
Jene Versicherungen, die rein gewerbliche Risiken abdecken, verursachen zusätzliche Kosten, die Ihren Gewinn mindern. Deshalb können sie als Betriebsausgaben deklariert werden, was beispielsweise für die Betriebshaftpflichtversicherung gilt, für eine (auch) berufliche Unfallversicherung oder für eine KFZ-Haftpflichtversicherung bei einem reinen Firmenwagen. Sie können die Versicherungen somit zwar nicht steuerlich absetzen, aber indem sie sich gewinnmindernd auswirken, reduzieren sie auch die Steuerlast.
Handelt es sich um eine der soeben erwähnten Mischformen, sprich es werden auch private Risiken abgesichert, können Sie die Versicherung unter Umständen anteilig als Sonderausgabe geltend machen. Dann findet die Steuerentlastung nicht bei der Gewerbesteuer statt, jedoch bei der Einkommen- und Kirchensteuer sowie dem Solidaritätszuschlag.

Was ebenfalls zu den Betriebsausgaben gehört, sind Beiträge zu Berufsverbänden oder -vertretungen. Auch sie sind unbeschränkt abzugsfähig und stehen in einem direkten Zusammenhang mit den Versicherungen, denn oftmals geht die Mitgliedschaft in entsprechenden Verbänden & Co mit einem Versicherungsschutz oder gewissen Pflichtversicherungen einher – wie vorab geschildert. Übrigens können die Beiträge auch steuerlich geltend gemacht werden, wenn es sich um eine freiwillige Mitgliedschaft handelt.

2. Werbungskosten
Einige Policen fallen in den Bereich der Werbungskosten und können somit ebenfalls in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Das gilt für berufliche Sachversicherungen und jene Versicherungen, die rein berufliche Risiken absichern. Typische Beispiele sind Rechtsschutz-, Unfall- oder Berufshaftpflichtversicherungen. Falls diese auch private Risiken versichern, können sie anteilig als Werbungskosten deklariert werden. Erneut ist das häufig bei Unfall- oder Rechtsschutzversicherungen der Fall. Steuermindernd wirken sich die Versicherungsbeiträge dann allerdings erst aus, wenn sie den Pauschbetrag übersteigen.

3. Sonderausgaben

Als Sonderausgaben können jene Versicherungskosten abgeschrieben werden, die für eine private Vorsorge anfallen. Sie wirken sich somit nicht gewinnmindernd aus, wie bei den Betriebsausgaben. Dennoch sind sie steuermindernd, sobald sie den Pauschalbetrag übersteigen – und dieser ist mit 36 Euro bei einer Einzel- und 72 Euro bei einer Zusammenveranlagung äußerst gering angesetzt. Schnell werden zusätzliche Sonderausgaben daher in der Steuererklärung relevant, wobei folgende Versicherungen als solche deklariert werden dürfen:
 

  • Kranken- und Pflege(zusatz)versicherung
  • Rentenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Privathaftpflichtversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • KFZ-Haftpflichtversicherung
  • Altersvorsorgeverträge
  • Berufsunfähigkeitsversicherung


Letztere stellt jedoch einen Sonderfall dar. Denn verschiedene Faktoren entscheiden bei der Berufsunfähigkeitsversicherung über die Steuern. Zudem gilt für die BU-Versicherung ebenso wie für alle anderen Policen in dieser Liste: Die Sonderausgaben können nur bis zum Höchstbetrag ausgeschöpft werden. Dieser liegt für Selbständige derzeit bei 2.800 Euro. Mit großer Wahrscheinlichkeit erreichen Sie diesen bereits durch die Kranken- und Pflegeversicherung. Ihre Möglichkeiten, die Versicherungsbeiträge als Sonderausgaben geltend zu machen, sind daher begrenzt.

Übrigens: Die Unfallversicherung kann nur zu 50 Prozent als Sonderausgabe deklariert werden, sofern der Höchstbetrag noch nicht überschritten wurde. Die anderen 50 Prozent werden, wie bereits erwähnt, als Betriebsausgaben angerechnet. Auch diesbezüglich sind also Mischformen möglich. Lassen Sie sich im Zweifelsfall durch einen Steuerberater helfen, um in dieser komplexen Thematik nicht den Überblick zu verlieren und nicht zu viele Steuern zu zahlen – oder zu wenige, denn dann drohen bei einer Betriebsprüfung ernsthafte Konsequenzen.

4. Sonderfall „Rürup-Rente“

Zuletzt gibt es noch einen Sonderfall mit zusätzlichen Steuervorteilen: Die sogenannte Rürup-Rente wird auch Basisrente genannt und ist eine private Altersvorsorge, die staatlich gefördert wird. Sie kann prinzipiell von allen deutschen Bürgern abgeschlossen werden, erfreut sich aber vor allem unter gut verdienenden Selbständigen großer Beliebtheit – weil sie maximal von dem Modell profitieren.

Wenn Sie sich für einen Rürup-Vertrag entscheiden, können Sie nämlich bis zu 25.639 Euro (Stand 2022) steuerlich geltend machen. Hinzu kommt eine Steuerersparnis bei der Auszahlung der Rente, denn sie wird nur anteilig steuerpflichtig und im Ruhestand ist Ihr persönlicher Steuersatz mit großer Wahrscheinlichkeit geringer als während der Erwerbstätigkeit.

Wie viele Steuern Sie im Detail sparen, hängt von der Höhe der gezahlten Beiträge sowie Ihrem individuellen Steuersatz, sprich Ihrem Einkommen, ab. Bis zum Maximalbetrag gilt demnach: Je mehr Sie einzahlen, desto mehr können Sie sparen. Für Verheiratete gibt es bei den Beiträgen sogar eine Höchstgrenze von 51.278 Euro pro Jahr, die in der Steuererklärung geltend gemacht werden kann. Einen Stolperstein hat die Rürup-Rente jedoch, denn es werden nur 94 Prozent der Beiträge berücksichtigt. Ab dem Jahr 2025 steigt dieser Satz jedoch auf 100 Prozent.

Wenn Sie sich nun fragen, ob bei der Riester-Rente dieselben Vorteile winken, lautet die klare Antwort: Nein. Für sie gilt nämlich ein Höchstbetrag von 2.100 Euro pro Jahr, zu dem sie sich steuermindernd auswirken kann. Ob sich eines der Modelle für Sie lohnt und welches, lassen Sie daher am besten im Einzelfall berechnen. Entscheiden Sie sich für die Rürup-Rente, machen Sie die Beiträge bis zum Höchstbetrag in der Anlage „Vorsorgeaufwand“ geltend.
 

Extra-Tipp: Die Versicherungssteuer als Betriebsausgabe

Wenn Sie sich intensiver mit dem Thema Steuern und Versicherungen auseinandersetzen, stoßen Sie noch auf einen weiteren Begriff: Bei Versicherungsprämien fällt eine sogenannte Versicherungssteuer an. Hierbei handelt es sich nicht um eine Steuer im eigentlichen Sinne, jedoch ähnelt sie der Umsatzsteuer – und entspricht meistens auch ihrer Höhe. Allerdings sind Versicherungen umsatzsteuerbefreit und damit ist auch kein Vorsteuerabzug möglich.

Das ist für Selbständige erst einmal ein Nachteil, denn so müssen sie die Versicherungssteuer in voller Höhe bezahlen. Auch diesbezüglich gibt es jedoch eine Sonderregelung, denn die Versicherungssteuer kann als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Sie kann daher auf das Versicherungskostenkonto gebucht werden, dadurch den Gewinn und wiederum die Steuerlast mindern.
 

Nicht absetzbare Versicherungen

Bleibt nur noch die Frage offen, welche Versicherungen Sie nicht in der Steuererklärung berücksichtigen können? Einerseits gilt das für alle bereits genannten Sonderausgaben, sobald der Höchstbetrag erreicht wurde – es sei denn, es handelt sich um Sonderfälle wie die Unfallversicherung, die teilweise als Betriebsausgaben deklariert werden können. Andererseits sind es vor allem Sachversicherungen, die steuerlich keine Auswirkungen haben. Das gilt insbesondere für jene mit einem privaten Fokus. Hier einige Beispiele:
 

  • Reine Sachversicherungen, beispielsweise für privat genutzt Smartphones oder für Schmuck. Sie stellen keine private Vorsorge dar und sind somit auch nicht steuerlich relevant.
  • Zusätzliche Haftpflichtversicherungen, wie eine Hundehalterhaftpflichtversicherung. Allerdings gibt es auch hierbei Sonderfälle, wie bei der Haltung eines Hundes aufgrund medizinischer Notwendigkeit (Blindenhund, Assistenzhund, o. ä.).
  • Die Hausratversicherung, ebenso wie eventuell zugehörige Policen, zum Beispiel eine Elementarschadenversicherung. Auch hierbei handelt es sich um reine Sachversicherungen.
  • Die KFZ-Kaskoversicherung kann nicht von der Steuer abgesetzt werden, obwohl dies bei der KFZ-Haftpflichtversicherung möglich ist. Grund dafür ist, dass die Kaskoversicherung keine private Vorsorge darstellt, sondern ebenfalls als Sachversicherung betrachtet wird.
  • Anders als die gewerbliche Rechtsschutzversicherung, haben private Policen wie eine Privat-, Verkehrs- oder Mietrechtsschutzversicherung keine steuerlichen Auswirkungen.
  • Zuletzt gibt es noch einen weiteren Sonderfall: Kapitalversicherungen sind nur absetzbar, wenn sie vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden. In den allermeisten Fällen trifft dies heutzutage also nicht mehr zu, weshalb sie ebenfalls in diese Liste gehören.
     

Die Frage, welche Versicherungen Sie von der Steuer absetzen können und in welcher Höhe, ist somit komplex und höchst individuell. Es ist deshalb schwierig, pauschale Aussagen zu treffen. Darum lohnt es sich, einen Steuerberater zu beauftragen, der in Ihrem Einzelfall optimale Lösungen findet – und gegebenenfalls auch die Erstellung der Steuererklärung übernimmt. Indem er die Pauschbeträge, Betriebsausgaben & Co voll ausschöpft, ermöglicht er Ihnen in der Regel hohe Einsparungen, sodass sich seine Kosten oft sogar amortisieren.

Vor allem aber verhindert er Fehler im Umgang mit Versicherungen und weiteren steuerlichen Belangen. Denn das Finanzamt sieht genau hin, wenn es um das Sparen von Steuern geht und ahndet Vergehen streng – unabhängig davon, ob es sich um Absicht oder ein Versehen handelte.
 

Fazit

In der Selbständigkeit ist ein umfassender Versicherungsschutz das A und O, um sorgen- sowie risikofrei arbeiten zu können. Im Gegensatz zum Angestelltenverhältnis gelten diesbezüglich zahlreiche Besonderheiten: Prinzipiell gibt es weniger Regelungen, wie Sie sich versichern müssen. Jedoch gibt es spezielle Pflichtversicherungen und viele Policen auf einer freiwilligen Basis werden dringend empfohlen. Es ist deshalb wichtig, diesbezüglich nicht an der falschen Stelle zu sparen.

Stattdessen sollten Sie bei den Steuern sparen, wo immer dies dank der Versicherungsbeiträge möglich ist. Da die Maximalbeträge in vielen Fällen begrenzt sind, können Sie aber nur einen Bruchteil der Versicherungskosten geltend machen – trotz Selbständigkeit. Umso wichtiger ist es, sich einen professionellen Steuerberater an die Seite zu holen, um einen umfassenden, dennoch aber möglichst günstigen Versicherungsschutz zu erreichen und alle Steuervorteile optimal auszunutzen.

Dabei gilt es auch an morgen zu denken, denn gerade die Altersvorsorge ist für Selbständige ein wichtiges Thema, das viel zu oft vernachlässigt wird, vor allem in den Anfangsjahren mit begrenztem Budget. Wenn Sie aber schon heute in Ihre Zukunft investieren, können Sie nicht nur Steuervorteile wie jene der Rürup-Rente nutzen, sondern vor allem werden Sie es sich eines Tages selbst danken.

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