Was ist eigentlich das IoT?

Was für den ein oder anderen wie ein völlig fremder Begriff klingt, ist schon sehr viel näher an uns gerückt, als man zunächst glauben mag. Smarte Glühbirnen und Steckdosen, Siri, Alexa und Bixby – all das sind physische Dinge, die mit dem Internet verbunden sind. Diese Verbindung – die alle diese Geräte gemein haben – ist das Internet der Dinge oder IoT (engl. Internet of Things). Genug des Exkurses. Schlagen wir den Bogen in die Industrie: Was hat der Einkauf damit zu tun?
 

Das kann das IoT für den Einkauf leisten

Das IoT lässt also physische und digitale Welt verschmelzen. Das kommt dem Einkauf gerade recht. Was per händischer Zählung von Kommissionierern oder anderen Logistikern mühsam in Tabellen eingetragen werden musste, kann heute über ein hochsensibles Sensorsystem automatisch erfasst werden. 

Für den Wareneinkauf bedeutet das eine Zeitersparnis und einen kürzeren Informationsfluss. Letzteres wiederum birgt weniger Gefahren von menschengemachten Fehlern. Kurz gesagt: Lagerbestände werden automatisch erfasst. Die erfassten Daten können schnell analysiert werden. Nachschub kann geordert werden, ohne die Verpackungseinheiten zählen zu müssen.

Mit der Integration intelligenter Lagerhaltungssysteme ist es nicht nur leichter, die aktuellen Bestände in Echtzeit zu überwachen. Gleichzeitig kann eine automatisierte Bestandsanalyse einen Einkaufsmechanismus auslösen. Die Funktionsweise der Smart Contracts ähnelt diesem Prinzip. Hierzu weiter unten mehr. Werfen wir nun einen Blick auf die Grenzen dieser Technologie. Sie betreffen vor allem den personellen Bereich.
 

Wo sind die Grenzen?

Einkauf bedeutet nicht nur das Offensichtliche. Es geht nicht immer um Verbrauchsgüter, Rohstoffe oder Waren. Oft bestehen die angefragten Ressourcen auch aus Dienstleistungen und Personal. Das kann mit dem IoT noch nicht in der oben erläuterten Weise gelöst werden. Hier ist nach wie vor ein gutes Einkaufsmanagement für Human Resources unerlässlich.

Blicken wir noch einmal auf die praktische Ebene: Hundertprozentige Präzision gibt es auch mit der heutigen Technik noch nicht. Das bedeutet, Bestände können falsch oder gar nicht erfasst werden. Noch viel einschneidender ist aber die Konsequenz eines Stromausfalls. Sollte der Energiebedarf für das Lagerhaltungssystem ausfallen und nicht provisorisch wiederhergestellt werden können, muss der Betrieb schlagartig auf manuelle Bestandserfassung wechseln. Der Weg von der Registrierung des Bestandes bis zum abgeschlossenen Einkauf wird wieder länger.

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Smart Contracts: Erweiterung des IoT von heute

Ein kleiner zweiter Exkurs: Blockchain, Datenpakete, Sicherheit und Kommunikation. All das vereinen Smart Contracts in sich. Es handelt sich dabei nicht um physische Verträge, sondern um digitale Mechanismen. Mit Verträgen teilen sie, dass sie eine Daten-Ausgabe nur dann zulassen, wenn eine zuvor definierte Bedingung erfüllt wurde. Mit einem Satz:

X nur dann, wenn Y und Z.

Das bedeutet, X genau dann nicht, wenn Y ohne Z; und auch nicht X, wenn Y, Z und V. Weniger kryptisch ausgedrückt: Eine Bestellung geht beim Lieferanten erst dann ein, wenn der Bestand einer Lagereinheit einen Schwellenwert unterschreitet. Nicht aber, wenn der Bestand nur einen Zähler darüber oder darunter ist.
 

Was kann diese Technologie verändern?

Smart Contracts versprechen, die Industrie weiter zu digitalisieren. Der Einkauf sowie die Buchung ein- oder abgehender Zahlungen können somit automatisiert werden. Das spart Personalkosten, tilgt bestimmte Entscheidungswege und beschleunigt so den betrieblichen Ablauf. Stand heute gibt es jedoch noch ein ganz dickes ABER.
 

Technisch und rechtlich: Wo liegen die Herausforderungen?

Es gibt ein strukturelles Problem, das durch die Eigenschaften der Smart Contracts selbst bedingt ist. Gleichzeitig ist sie das, was die Einzigartigkeit ausmacht: Starrheit. Dass X nur dann möglich ist, wenn Y und Z erfüllt sind, bedeutet, dass jede Abweichung der programmierten Bedingungen – sei sie noch so klein – dazu führt, dass X unmöglich ist. Und ändern kann man diese Programmierung nicht. Denn Smart Contracts werden in der Blockchain als unveränderliche Datenpakete abgelegt. Für den Ausnahmefall braucht es also einen Ersatz-Contract.

Von juristischer Seite ist diese unausgereifte Technologie noch nicht vernünftig einzuschätzen. Dafür fehlt eine genauere Bewertung. Auf einen umfassenden Feldversuch werden wir wahrscheinlich noch etwas warten müssen. Dennoch stellt diese Option eine weitere positive Entwicklung unserer Industrie in Aussicht.
 

Fazit

IoT und Smart Contracts fördern die Weiterentwicklung automatisierter Abläufe, wobei Smart Contracts noch zu den Noten einer weiter entfernten Zukunftsmusik gehören. Bis dahin genießt der Einkauf in modernisierten Betrieben die Vorteile der Lagerhaltung 2.0. Auch diese ist nicht frei von Schwachstellen. Allerdings ist sie sehr viel realitätsnaher.