Darum sind erneuerbare Energien für Unternehmen sinnvoll

Nachhaltiges Handeln und Produzieren steht mittlerweile bei vielen Unternehmen im Fokus. Ein Thema: erneuerbare Energien. Bei der Suche nach Lösungen geht es angesichts hoher Preise für Strom und Heizung allerdings nicht nur ums Sparen. Auch der ökologische Gedanke spielt hier längst eine große Rolle, zumal nachweisliche Nachhaltigkeit zu einem wichtigen Marketinginstrument geworden ist.

Doch das ist nicht der einzige Vorteil. Mit dem Umstieg auf erneuerbaren Energien können Unternehmen einen konkreten Beitrag gegen den Klimawandel leisten, indem sie ihren Ausstoß von schädlichem CO₂ verringern. Besonders viel Kontrolle darüber haben Unternehmen, wenn sie ihren energetischen Bedarf teilweise oder völlig selbstständig decken. Dieses Vorgehen kann sich lohnen. So entfallen beispielsweise für Strom aus eigener Produktion Netzentgelte. Und auch Ausgleichszahlungen im Zusammenhang mit dem Brennstoffemissionshandel lassen sich reduzieren.

Möglich ist dies etwa mit Photovoltaikanlagen oder auch mit Windkraftanlagen, Wasserkraft- und Biomassekraftwerken und Wärmepumpen. Gut umgesetzt amortisieren sich Investitionen in derlei Technologien zur Erzeugung von Strom und Wärme früher oder später. Außerdem lassen sich die Kosten dank einiger Fördermaßnahmen vermindern.

Diese Fördermöglichkeiten gibt es

KfW Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt mit diesem Angebot Unternehmen bei Maßnahmen zur Verbesserung der Strom- oder Wärmeeffizienz. Dazu gewährt sie einen zinsgünstigen Kredit von bis zu 25 Millionen Euro und einen Tilgungszuschuss von bis zu 65 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Das gilt für Firmen mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.

Das Programm zur Förderung erneuerbarer Energien besteht aus sechs Modulen, die jeweils einen Kredit sowie einen Tilgungszuschuss enthalten.
 

  • Modul 1: Querschnittstechnologien
    Hier vergibt die KfW einen günstigen Kredit für bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten und bietet einen maximalen Tilgungszuschuss von bis zu 200.000 Euro pro Vorhaben.
  • Modul 2: Prozesswärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien
    Finanziert werden bis zu 65 Prozent der förderfähigen Kosten. Der maximale Tilgungszuschuss liegt bei 15 Millionen Euro pro Vorhaben.
  • Modul 3: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software
    Es gibt einen Kredit für bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten sowie einen maximalen Tilgungszuschuss von 15 Millionen Euro pro Vorhaben.
  • Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
    Auch hier werden 50 Prozent der förderfähigen Kosten per günstigem Kredit finanziert, der Tilgungszuschuss beträgt maximal 1.200 Euro pro jährlich eingesparter Tonne Kohlenstoffdioxid.
  • Modul 5: Förderung von Transfirmationskonzepten
    Für bis zu 60 Prozent der beihilfefähigen Kosten bietet die KfW ein Darlehen. Der maximale Tilgungszuschuss beträgt bis zu 80.000 Euro pro Vorhaben
  • Modul 6: Elektrifizierung von Kleinst- und kleinen Unternehmen
    33 Prozent der beihilfefähigen Kosten werden zinsgünstig finanziert, der maximal mögliche Förderzuschuss liegt bei 200.000 Euro pro Vorhaben.

Die Laufzeit der Kredite liegt zwischen zwei und 20 Jahren. Den Antrag auf die Förderungen müssen Unternehmen bei ihrer Bank einreichen, bevor sie mit einem Projekt beginnen. Das erforderliche Dokument gibt es online über das gBzA-Center der KfW. Erst nach dem Abschluss des Kredits folgt die Umsetzung des Vorhabens. Liegt der Bank anschließend ein Verwendungsnachweis vor, gibt es den Tilgungszuschuss.

Details zu dem Förderprogramm beschreibt die KfW im Merkblatt „Energie- und Ressourceneffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien“.
 


KfW Klimaschutzoffensive für Unternehmen

Hier bezuschusst die KfW Projekte, die Treibhausgasemissionen mindern, vermeiden oder abbauen, mit einem zinsgünstigen Kredit von bis zu 25 Millionen Euro. Nach eigenen Angaben umfasst dies Maßnahmen für
 

  • die Herstellung klimafreundlicher Technologien
  • klimafreundliche Produktionsverfahren
  • die Erzeugung von Strom, Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energien zur Eigennutzung
  • Stromverteilnetze und die Erzeugung von Strom, Wärme und Kälte aus Abwärme und Gas
  • Verteilnetze zur Abwärmenutzung im Zusammenhang mit Fernwärme/-kälte
  • Energiespeicher
  • die Herstellung von Biomasse, Biogas und Biokraftstoffen
  • Wasser-, Abwasser- und Abfallmanagement
  • Transport/Speicherung von CO₂
  • Integrierte Mobilitätsvorhaben
  • Green IT

Förderfähig sind Unternehmen in- und ausländischer Antragsteller, wenn sie sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden. Außerdem richtet sich das Angebot an Einzelunternehmer oder Freiberufler sowie an kommunale Betriebe. Sie erhalten die Beihilfen in Form von Zinssubventionen. Die Finanzierung kann bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.

Der Förderantrag ist vor der Verwirklichung eines Projektes bei der Bank einzureichen. Das entsprechende Formular lässt sich über das gBzA-Center der KfW herunterladen. Weiterführende Informationen bietet das Merkblatt „Förderung klimafreundlicher Aktivitäten“.

Förderprogramme für erneuerbare Energien des BAFA

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt ebenfalls den Einsatz erneuerbarer Energien in Unternehmen, beispielsweise für Wärmeerzeugung. Dazu bietet es Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Überdies lassen sie sich mit den KfW-Programmen verbinden. Gefördert wird die Verwendung erneuerbarer Energie sowohl in Neubauten (bis zu 30 Prozent der Kosten) als auch in bestehenden Gebäuden (bis zu 35 Prozent). Die Unterstützung gilt für:
 

  • Solarthermieanlagen
  • Biomasseanlagen
  • effiziente Wärmepumpenanlagen+
  • Hybridheizungen
  • „Renewable Ready"-Gas-Brennwertheizungen
  • Austausch von Ölheizungen

Die Förderung gibt es bei Austausch oder Erweiterung einer Heizungsanlage. Zudem ist sie an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Genaueres dazu gibt es online auf der Website „Fördervoraussetzungen im Programm Heizen mit Erneuerbaren Energien“.

Auch hier muss vor dem Beginn der Arbeiten ein Förderantrag gestellt werden. Zuständig ist das BAFA, das auch eine „Entscheidungshilfe zur Wahl der beihilferechtlichen Fördergrundlage“ online gestellt hat.